Brandgefahr in Wäldern sowie auf Wiesen und Feldern

Das derzeitige trockene Sommerwetter bringt naturgemäß auch in Wels-Stadt vor allem in Wäldern sowie auf Feldern und Wiesen eine hohe Brandgefahr mit sich.

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Feuerwehrkommandant Roland Weber ersuchen daher um unbedingte Beachtung der nun – ähnlich wie in den Vorjahren – in Kraft getretenen Waldbrandschutz-Verordnung. Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land erlässt aufgrund der Zuständigkeitsübertragung die entsprechende Verordnung für die Stadt Wels. Wörtlich heißt es darin: „In den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.“